Der Beruf als Kindertagespflegeperson (KTPP)

Die Arbeit in der Kindertagespflege ist und die Kindertagespflegepersonen sind bunt
und vielfältig. Deshalb versuchen wir hier einen Einblick in die Arbeit einer
Kindertagespflegeperson zu geben. Wir möchten Sie ermutigen bei Interesse weitere
Fragen bzw. Details mit der Fachberatung für Kindertagespflege des SkF e.V. zu
besprechen.

Als Kindertagespflegeperson betreuen Sie regelmäßig maximal 5 Tageskinder überwiegend im Alter von 1-3 Jahren. Die im Anschluss an Kita, Schule und dem Ganztag betreuten Kinder sind entsprechend älter (max. bis zum 14. Lebensjahr). Ihre Aufgabe ist es als verlässliche Bezugsperson außerhalb der Familie mit den Kindern den Alltag zu gestalten. Dadurch bieten Sie den Tagespflegekindern neben der familienähnlichen Betreuung auch Bildung, Erziehung und Förderung.

Ein erster wichtiger Schritt ist Ihre Motivation einen Großteil des Tages mit Kleinkindern gestalten zu wollen.
Um tätig werden zu können, benötigen Sie Räumlichkeiten (Wohnung oder Haus), in denen Kinder spielen, schlafen oder sich zurückziehen können.
Neben der persönlichen Eignung, benötigen sie eine Qualifizierung und eine Pflegeerlaubnis.

Sie benötigen die Qualifikation nach dem Kompetenzorientierten QualifizierungsHandBuch Kindertagespflege (Kurz QHB). Sie umfasst 300 Unterrichtstunden verteilt auf ca. 12-18 Monate bei einem regionalen Weiterbildungsträger. Die Kosten für die umfangreiche und hochwertige Qualifikation werden vom Kreis Borken übernommen.
Regelmäßige Informationsabende zu den Inhalten und dem Ablauf einer Qualifizierung nach dem QHB werden bei der VHS, aktuelle Forum, Ahaus www.vhs-aktuellesforum.de angeboten.

Sozialpädagogische Fachkräfte (staatlich anerkannte Erzieher/in) benötigen eine Qualifizierung nach dem QHB im zeitlichen Umfang von 80 Stunden. Staatl. geprüfte Kinderpfleger/innen brauchen eine Qualifizierung des tätigkeitsbegleitenden Anteils des QHB (160+ bzw. 140 UE). Im Rahmen dieser Qualifizierung gehört die Teilnahme an zwei 40-stündigen Praktika und die Erstellung einer Konzeption dazu.

Wenn Sie Kinder länger als 3 Monate regelmäßig, im eigenen Haushalt und gegen ein Entgelt betreuen wollen, brauchen Sie eine Pflegeerlaubnis. Diese können Sie bei der zuständigen Fachberatung beantragen. Für die Pflegeerlaubnis wird Ihre persönliche und pädagogische Eignung geprüft und festgestellt.

Dies bedeutet, dass Sie frei entscheiden können, wie viele Kinder Sie in welchen Zeiträumen betreuen wollen. Kindertagespflegepersonen arbeiten nach ihrem eigenen pädagogischen Konzept.
Gemeinsam mit den Eltern schließen Sie einen Betreuungsvertrag ab. Dazu gibt es einheitliche Formulare vom Kreis Borken.
Die Eltern zahlen analog zum Elternbeitrag der Kitas ihren Beitrag an den Kreis Borken, darum müssen Sie sich nicht kümmern. Ihre Dienstleistung wird vom Kreis Borken bezahlt. Darum müssen sich die Eltern nicht kümmern.

Das Ihnen ausbezahlte Geld hängt von der Anzahl und dem Alter der Tageskinder sowie den vereinbarten wöchentlichen Betreuungsstunden ab. Das bedeutet: Viele Stunden und viele Kinder – steigender Verdienst. Haben Sie das Ziel hauptberuflich oder stundenweise als Kindertagespflegeperson zu arbeiten? Das ist eine Frage mit der Sie sich im Vorfeld auseinandersetzen sollten.
Als selbstständig tätige Kindertagespflegeperson sind Sie steuer- und sozialversicherungspflichtig. Vorab können Sie sich schon bei der Fachberatung erkundigen. Der Kreis Borken beteiligt sich an den Kosten.

Ihr Urlaubsanspruch richtet sich nach den Regelungen im öffentlichen Dienst und beträgt bei einer 5-Tage-Woche 30 Tage im Jahr.
Bei einer regelmäßigen Betreuung und einer ärztlich nachgewiesenen Erkrankung wird die Auszahlung des Geldes bis zum 42. Tag der Krankheit fortgesetzt.
Als Kindertagespflegeperson haben Sie die Möglichkeit freiwillig eine Versicherung mit Krankengeldanspruch abzuschließen, so dass auch Zeiträume ab dem 43. Krankheitstag durch ein Krankengeld abgedeckt sind.

Es gibt verschiedene Formen der Kindertagespflege, die auch den Arbeitsort betreffen:

  • Häusliche Kindertagespflege: Hierbei nutzen Sie Teile ihrer Privaträume zur Betreuung der Tageskinder
  • Großtagespflegestelle: Ein Verbund von zwei Kindertagespflegepersonen mieten Räumlichkeiten an, um dort die maximal 9 Tageskinder zu betreuen
  • Kinderfrau/-mann: Hier arbeiten Sie im Haushalt der Eltern in einem Angestelltenverhältnis.

Großtagespflegestellen bestehen aus einem Verbund von 2 Kindertagespflegepersonen, die insgesamt 9 Tageskinder in angemieteten Räumlichkeiten betreuen. Jedes Tageskind hat eine/n Bezugstagesmutter /-vater.
Ergänzt wird diese Betreuung durch eine 3. Kindertagespflegeperson, die als Vertretungskraft tätig ist. Diese springt ein, wenn eine der beiden anderen Urlaubs-, Krankheits- und Fortbildungszeiten hat. Wenn die Vertretungskraft keine Vertretung macht, ist sie stets 20 Stunden wöchentlich vor Ort, um die Beziehung zu den Tageskindern aufzubauen oder zu erhalten.

Die Betreuungsräume müssen kindgerecht und sicher gestaltet sein. Sie sollten Platz zum Spielen, Essen, Pflege und für den Rückzug anbieten. Dies wird gemeinsam mit der Fachberatung zu Beginn der Tätigkeit geklärt.
Zur Einrichtung von Kindertagespflegeplätzen können Fördergelder beantragt werden.

Als Kindertagespflegeperson dürfen Sie bis zu 5 Kinder gleichzeitig betreuen. Da Sie selbstständig sind, entscheiden Sie die Zahl der Kinder. Eltern buchen wöchentliche Stundensätze von 15, 25, 35, bis 45 Stunden.
Der Stundenumfang wird vorab vertraglich vereinbart. Auch hier haben Sie als Selbstständige/r die Möglichkeit den Umfang und auch die Tage festzulegen.

Eigene Kinder dürfen bei der Betreuung von Tageskindern anwesend sein. Maximal dürfen 5 fremde Kinder gleichzeitig betreut werden. Da Sie Einfluss auf den Stundenumfang und die Tage der Betreuung haben, ist der Beruf der Kindertagespflegeperson sehr familienfreundlich.

Es besteht ein Netzwerk von Kolleginnen, die sich regelmäßig treffen und sich über organisatorische und pädagogische Themen austauschen.
Auch gemeinsame Unternehmungen mit den Kolleginnen und den Tageskindern werden regelmäßig organisiert.
Des Weiteren besteht ein regelmäßiger Gesprächsaustausch zwischen Ihnen und der Fachberatung vor Ort.

Wenn Sie weitere Informationen brauchen und / oder den weiteren Verlauf besprechen wollen, melden Sie sich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fachberatung: (www.tageseltern-verein.de/tageseltern-verein/fachberaterinnen/)