Fragen, die uns häufig gestellt werden:
1. Können wir uns eine Kindertagespflegeperson leisten?
Kindertagespflege ist nicht teurer als der Kindergarten.
Der Beitrag ist identisch mit dem Kindergartenbeitrag. Er ist abhängig vom Familieneinkommen und staffelt sich je nach vereinbarter Buchungszeit.
Hier finden Sie Informationen über Beitragssätze: www.kreis-borken.de/kindertagespflege
Kindertagespflegepersonen sind öffentlich finanziert und erhalten ein Entgelt für ihre Leistung und eine Erstattung der Sachkosten vom Jugendamt des Kreises Borken.
2. Bekommt mein Kind nicht in einer Einrichtung durch Erzieherinnen eine bessere Bildung und Förderung?
Kindertagespflegepersonen haben den gesetzlichen Auftrag zur Erziehung, Bildung und Förderung eines jeden Kindes. Sie arbeiten kooperativ und transparent mit den Eltern der Kinder zusammen, um flexibel auf die Bedürfnisse der Kinder und die Bedarfe der Eltern eingehen zu können. Jede Kindertagespflegeperson hat an einer Qualifizierung teilgenommen und im Anschluss daran eine eigene pädagogische Konzeption geschrieben. Die ständige Weiterbildung ist fester Bestandteil der Kindertagespflege.
3. Und wie sieht die Arbeit dann praktisch aus?
Jede Kindertagespflegeperson arbeitet nach einem eigenen pädagogischen Konzept, und dieses ist so individuell wie die Person selbst! Diese Konzeption kann bei jeder Kindertagespflegeperson eingesehen werden. Gemeinsam ist allen die Einbeziehung der Kinder in die Alltagsabläufe und der Aufbau einer sicheren Bindung zu den Kindern.
„Jedes Kind, das gesättigt ist an Beziehung, ist frei zu lernen.“ (nach Emmi Pikler)
4. Kontrolliert das auch jemand?
Ja! Der Kreis Borken hat dem SkF für die Orte Vreden, Stadtlohn und Südlohn die Fachberatung für Kindertagespflege übertragen. Kindertagespflegepersonen besitzen eine amtliche Pflegeerlaubnis.
Jede Fachberatung kennt „ihre“ Kindertagespflegepersonen, die familiären Verhältnisse und häuslichen Gegebenheiten persönlich!
Die Fachberatung pflegt einen engen Kontakt zu den Eltern und den Kindertagespflegepersonen. Jedes Tagespflegeverhältnis beruht auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten.
5. Muss ich katholisch sein, um Kontakt zum SkF aufzunehmen?
Nein! Die Konfession spielt keine Rolle.
6. Was ist, wenn die Kindertagespflegeperson Urlaub macht oder krank ist?
Bevor es zu einer Betreuungsvereinbarung kommt, lernen sich Eltern und Kindertagespflegeperson
kennen. In einem Gespräch wird die Urlaubs- und Krankheitsvertretung individuell besprochen. Es gibt Kindertagespflegepersonen mit einer festen Vertretung, z.B. in einer Großtagespflege, oder in dem Tandem-Modell. Hier vertreten sich zwei Kindertagespflegepersonen gegenseitig.
Kindertagespflegepersonen melden ihren Urlaub rechtzeitig an, damit eine bedarfsgerechte Vertretung möglich ist.
7. Wie finden wir die „richtige“ Kindertagespflegeperson für unser Kind?
Diese Homepage wurde eingerichtet, um Eltern einen ersten Überblick über mögliche Betreuungsplätze zu geben und um erste Kontakte zu ermöglichen. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns per Mail, oder wenden Sie sich an die örtlichen Fachberatung.
8. Und wenn wir doch nicht zusammen passen?
Die erste Kontaktaufnahme, verbunden mit einem Erstgespräch sowie die Besichtigung der Räumlichkeiten in der Tagespflegestelle ist ganz unverbindlich. Um für Ihr Kind das beste Betreuungsangebot zu finden, ist es verständlich, wenn Sie sich weitere Tagespflegestellen oder auch eine Tageseinrichtung anschauen wollen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
9. Welche Betreuungszeiten sind wählbar / Was sind Randzeiten?
Die Betreuungszeiten können nach Absprache individuell vereinbart werden.
Möglich sind folgende Stundenkontingente: 15, 25, 35 oder 45 Stunden.
Näheres zur Stundenbuchung und zum damit verbundenen Elternbeitrag finden Sie unter www.kreis-borken.de/kindertagespflege
Jede Tagesmutter regelt die Betreuungszeiten nach ihren persönlichen Gegebenheiten.
Nach Absprache mit den Eltern sind folgende denkbar:
- Sehr frühe Betreuung, bereits vor 7.00 Uhr.
- Lange Betreuungszeiten, auch nach 18.00 Uhr.
- Übernachtbetreuung
- Betreuung an den Wochenenden
- Betreuung im Haushalt der Eltern
Wenn Betreuung über die Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtung oder Schule hinaus erforderlich ist, sprechen wir von Randzeitenbetreuung. Bei Bedarf nehmen Sie bitte zur weiteren Klärung Kontakt zu Ihrer Fachberaterin auf.
Wenn Sie noch mehr Fragen haben, schreiben Sie uns per Mail oder wenden Sie sich an den SkF.